Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 19.03.2009

Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 03.02.2009 - 6 U 46/08   

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https://dejure.org/2009,5981
OLG Brandenburg, 03.02.2009 - 6 U 46/08 (https://dejure.org/2009,5981)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 03.02.2009 - 6 U 46/08 (https://dejure.org/2009,5981)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 03. Februar 2009 - 6 U 46/08 (https://dejure.org/2009,5981)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterlassung der Hilfeleistung in Steuersachen; Bestimmtheit eines Unterlassungsantrags; Benutzung der Begriffe "Buchhaltung" und "Buchführung" in der Werbung

  • Judicialis

    StBerG § 3; ; StBerG § ... 3a; ; StBerG § 4; ; StBerG § 5 Abs. 1; ; StBerG § 6; ; StBerG § 6 Nr. 4; ; StBerG § 6 Abs. 4; ; StBerG § 8 Abs. 4; ; StBerG § 8 Abs. 4 Satz 1; ; StBerG § 8 Abs. 4 Satz 3; ; UWG § 3; ; UWG § 5; ; UWG § 11 Abs. 1; ; ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2; ; ZPO § 517; ; ZPO § 520

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unterlassung der Hilfeleistung in Steuersachen; Bestimmtheit eines Unterlassungsantrags; Benutzung der Begriffe "Buchhaltung" und "Buchführung" in der Werbung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Auslandsberatung - Dienstleistungen - Wettbewerbsverstöße

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Internet-Werbung mit dem Begriff Buchführungsbüro

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Internet-Werbung mit dem Begriff "Buchführungsbüro" erlaubt

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Internet-Werbung mit dem Begriff "Buchführungsbüro" erlaubt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2009, 152
  • GRUR-RR 2009, 200 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Brandenburg, 12.07.2005 - 6 U 108/04

    Unlauterer Wettbewerb: Werbung eines Gewerbetreibenden mit den Bezeichnungen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.02.2009 - 6 U 46/08
    Das Landgericht hat der Klage stattgegeben und sich dabei maßgeblich auf die Entscheidung des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 12.7.2005 - 6 U 108/04 - gestützt.

    Sie stützt sich dabei auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 21.2.2008, mit dem das Urteil des Brandenburgischen Oberlandesgerichts - 6 U 108/04 - wegen Beseitigung der Wiederholungsgefahr durch Abgabe einer ausreichenden strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgehoben worden ist.

    Die Klägerin kann sich aus demselben Grund auch nicht auf die rechtliche Beurteilung des Senats in seiner Entscheidung vom 12.7.2005 in der Sache 6 U 108/04 berufen.

  • BGH, 12.07.2001 - I ZR 261/98

    Rechenzentrum

    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.02.2009 - 6 U 46/08
    Diesen Anforderungen genügen die vorstehend zitierten Teile des Unterlassungsantrages nicht, weil sie lediglich den Wortlaut des Verbots des § 5 Abs. 1 StBerG wiedergeben, wonach andere als die in den §§ 3, 3a und 4 StBerG bezeichneten Personen und Vereinigungen nicht geschäftsmäßig Hilfe in Steuersachen leisten dürfen (vgl. BGH, Urteil vom 12.7.2001, I ZR 261/98, NJW-RR 2002, 108; Senat, Urteil vom 3.2.2004, 6 U 128/03, OLGR Brandenburg 2004, 338; jeweils zitiert nach Juris).

    Der Bundesgerichtshof hat zwar eine Werbung mit der schlagwortartigen Benennung von Tätigkeitsgebieten mit "Finanzbuchführung", "Finanzbuchhaltung", "Lohnabrechnung" und "Einrichtung der Buchführung" im Briefkopf von Werbeschreiben als wettbewerbswidrig erachtet (BGH, NJW-RR 2002, 108-111, zitiert nach Juris).

  • OLG Brandenburg, 03.02.2004 - 6 U 128/03

    Wettbewerbsverstoß - Werbung für Durchführung von Buchhaltungstätigkeiten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.02.2009 - 6 U 46/08
    Diesen Anforderungen genügen die vorstehend zitierten Teile des Unterlassungsantrages nicht, weil sie lediglich den Wortlaut des Verbots des § 5 Abs. 1 StBerG wiedergeben, wonach andere als die in den §§ 3, 3a und 4 StBerG bezeichneten Personen und Vereinigungen nicht geschäftsmäßig Hilfe in Steuersachen leisten dürfen (vgl. BGH, Urteil vom 12.7.2001, I ZR 261/98, NJW-RR 2002, 108; Senat, Urteil vom 3.2.2004, 6 U 128/03, OLGR Brandenburg 2004, 338; jeweils zitiert nach Juris).

    Auf diesen Umstand und auf die vorstehend zitierte Rechtsprechung, die der Klägerin ohnehin deshalb bekannt ist, weil sie in dem Verfahren 6 U 128/03 beteiligt war, ist die Klägerin im Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem Senat am 13.1.2009 hingewiesen worden.

  • BGH, 21.02.2008 - I ZR 142/05

    Buchführungsbüro

    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.02.2009 - 6 U 46/08
    Einer aus der Bezeichnung dennoch folgenden möglichen Irreführungsgefahr wird durch § 8 Abs. 4 Satz 3 StBerG entgegengewirkt (vgl. BGH, Urteil vom 21.2.2008, I ZR 142/05, zitiert nach Juris).
  • BGH, 25.06.2015 - I ZR 145/14

    Mobiler Buchhaltungsservice - Wettbewerbsverstoß: Bezeichnung als Buchhalter bei

    Vielmehr ist es ihnen überlassen, eine durch solche Angaben begründete Gefahr der Irreführung des angesprochenen Verkehrs über die von ihnen angebotenen Tätigkeiten auf andere Weise auszuräumen (OLG Jena, GRUR-RR 2009, 149, 150 ff.; OLG Brandenburg, GRUR-RR 2009, 152, 153; OLG Brandenburg, DStR 2010, 2215 f.).
  • OLG Brandenburg, 26.11.2009 - 6 U 12/09

    Anforderungen an die Bestimmtheit der Untersagung von Hilfeleistungen in

    Diesen Anforderungen genügen die vorstehend zitierten Teile des Unterlassungsantrages nicht, weil sie lediglich den Wortlaut des Verbots des § 5 Abs. 1 StBerG wiedergeben, wonach andere als die in den §§ 3, 3a und 4 StBerG bezeichneten Personen und Vereinigungen nicht geschäftsmäßig Hilfe in Steuersachen leisten dürfen (vgl. BGH, Urteil vom 12.7.2001, I ZR 261/98, NJW-RR 2002, 108 ; Senat, Urteil vom 3.2.2004, 6 U 128/03, OLGR Brandenburg 2004, 338; Senat, Urteil vom 3.2.2009, 6 U 46/08, GRUR-RR 2009, 152 ; jeweils zitiert nach Juris).

    Auf diesen Umstand und auf die vorstehend zitierte Rechtsprechung, die der Klägerin ohnehin deshalb bekannt sind, weil sie in dem Verfahren 6 U 128/03 und 6 U 46/08 beteiligt war, ist die Klägerin von der Beklagten und dem Senat hingewiesen worden.

    Die Klägerin hat im Verfahren 6 U 46/08 den unzulässigen Klageantrag gestellt, es der dortigen Beklagten zu untersagen, "Hilfeleistungen in Steuersachen anzubieten und/oder zu erbringen".

    bb.) Die Beklagte kann sich demgegenüber nicht mit Erfolg auf den vom Senat am 3.2.2009 entschiedenen Fall (6 U 46/08) berufen.

  • FG Sachsen, 23.07.2014 - 2 K 580/14

    Elektronische Übermittlung der monatlichen Umsatzsteuervoranmeldungen an das FA

    Etwas Anderes hat auch das Oberlandesgericht Brandenburg in seiner Entscheidung vom 3. Februar 2009 ( 6 U 46/08, zitiert nach juris) nicht entschieden.
  • OLG Düsseldorf, 31.03.2015 - 20 U 241/13

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung eines "Buchführungsbüros"

    Soweit demgegenüber das Brandenburgische Oberlandesgericht im Angebot der Übertragung der Umsatzsteuervoranmeldung kein Indiz für eine Fertigung derselben gesehen hat (GRUR-RR 2009, 152, 153/54), ist zum einen der dort verwandte Begriff "Übertragung" klarer als der vorliegend vom Beklagten verwandte Begriff "Abgabe", zum andern ist die Würdigung eines Verhaltens in tatsächlicher Hinsicht allein Sache des Tatrichters.
  • LG Münster, 22.04.2009 - 21 O 221/08

    Unterlassung von Werbeaussagen bzgl. der Buchung laufender Geschäftsvorfälle und

    Der Umstand, dass die Beklagte die Qualifikation zur Vornahme der in § 6 Nr. 4 StBerG genannten Tätigkeiten besitzt, führt dazu, dass sie nicht in vollem Umfang dem Werbeverbot des § 8 StBerG unterliegt, sondern nur hinsichtlich der sogenannten Überschusswerbung, d. h. insoweit, als sie für Tätigkeiten wirbt, zu denen ein Buchhalter nicht befugt ist (vgl. BGH GRUR 2008, 815; OLG Brandenburg GRUR-RR 2006, 167; OLG Brandenburg GRUR-RR 2009, 152; OLG Brandenburg OLG-NL 2004, 185).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 19.03.2009 - I-6 U 46/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,20229
OLG Düsseldorf, 19.03.2009 - I-6 U 46/08 (https://dejure.org/2009,20229)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19.03.2009 - I-6 U 46/08 (https://dejure.org/2009,20229)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19. März 2009 - I-6 U 46/08 (https://dejure.org/2009,20229)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Maßgeblichkeit der Schiedsfähigkeit beim Abschluss eines Geschäftsbesorgungsvertrages über die Anlage an US-amerikanischen Börsen; Auswirkungen einer nicht bestehenden Schiedsfähigkeit beim Abschluss eines Geschäftsbesorgungsvertrages über die Anlage an US-amerikanischen ...

  • rewis.io
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (34)

  • BGH, 13.07.2004 - VI ZR 136/03

    Haftung des Brokers für Schinden von Provisionen durch den Anlageberater und -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.03.2009 - 6 U 46/08
    Dem entspricht die Haftung des ausländischen Brokers bei der Durchführung von Kundenaufträgen, wenn der Broker die auf Täuschung und Schädigung der Kunden angelegten Geschäftspraktiken der Optionsvermittlungsgesellschaft gekannt oder leichtfertig die Augen vor sich aufdrängenden Bedenken verschlossen hat und an dem sittenwidrigen Verhalten des gewerblichen Vermittlers zum eigenen Vorteil mitgewirkt hat (BGH WM 1989, 1407 - juris Tz. 30; BGH WM 1990, 462 - juris Tz. 22; BGH WM 2004, 1768 - juris Tz. 30 ff.; auch BGH WM 2005, 28 - juris Tz. 12).

    Anderes gilt nach der zivilrechtlichen Rechtsprechung des BGH auch nicht für die Beihilfehandlung eines Brokers (vgl. für den Fall eines Churning BGH WM 2004, 1768 - juris Tz. 33).

    Ein Broker, der unter den aufgezeigten Umständen die aus dem ihm bekannten extremen Verlustrisiko und der transaktionsabhängigen Vergütung des Anlagevermittlers folgende naheliegende Gefahr eines Missbrauchs geschäftlicher Überlegenheit des Anlagevermittlers kennt und ohne jedwede ausreichende Schutzmaßnahmen gegen diese Gefahr Provision auslösende Geschäfte ausführt, nimmt die Verwirklichung der Gefahr in Kauf und leistet damit zumindest bedingt vorsätzlich Hilfe zu dem sittenwidrigen Handeln des Anlagevermittlers (vgl. für die Beteiligung eines ausländischen Brokers am Churning eines Anlagevermittlers BGH WM 2004, 1768 - juris Tz. 33).

    Unter churning mit der möglichen Folge einer Haftung aus § 826 BGB versteht man den durch das Interesse des Kunden nicht gerechtfertigten häufigen Umschlag eines Anlagekontos, durch den der Broker oder der Vermittler oder beide sich zu Lasten der Gewinnchancen des Kunden Provisionseinnahmen verschaffen (vgl. BGH, WM 2004, 1768 - juris Tz. 9).

  • BGH, 24.09.1996 - XI ZR 244/95

    Schadensersatz für Verluste aus Börsentermingeschäften wegen Verschulden bei

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.03.2009 - 6 U 46/08
    Maßgeblich für die Aufklärungsbedürftigkeit des Klägers ist, ob dieser im Zeitpunkt der ersten Vertragsanbahnung die notwendigen Kenntnisse über die besonderen Mechanismen und Risiken von Optionsgeschäften oder geplanten Spekulationsgeschäften sonstiger Art hatte (vgl. in diesem Zusammenhang BGH, WM 1991, 982, 984; 1992, 479, 481; 1993, 1457, 1458; 1997, 309, 311).

    Auch insoweit wird der Text des Geschäftsbesorgungsvertrages den speziellen Anforderungen einer an den Kenntnissen und Erfahrungen des Klägers und den Besonderheiten der vermittelten Geschäfte orientierten Aufklärung (vgl. in diesem Zusammenhang nur BGH NJW 1997, 2171, 2172; NJW-RR 1997, 176, 177) nicht ausreichend gerecht.

    Mit ihren nur abstrakten und typisierten Risikohinweisen genügte die A-GmbH nicht den speziellen Anforderungen einer an den individuellen Kenntnissen und Erfahrungen des Anlegers und den Besonderheiten der vermittelten Geschäfte orientierten Aufklärung (BGH NJW 1997, 2171, 2172; NJW-RR 1997, 176, 177).

    Ein Kunde, der nach eigenen, nicht ersichtlich unglaubwürdigen Angaben wahrheitswidrig umfangreiche Erfahrungen mit Termingeschäften gesammelt hat, dies sogar schriftlich bestätigt und den Abschluss solcher Geschäfte wünscht, ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs grundsätzlich nicht schutzwürdig (vgl. nur BGH, NJW 1998, 2675 (2676); BGH NJW-RR 1997, 176 (177)).

  • BGH, 01.02.1994 - XI ZR 125/93

    Belehrungspflichten von Terminoptionsvermittlern; Rechtsstellung von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.03.2009 - 6 U 46/08
    Nach der Rechtsprechung des BGH haftet der Geschäftsführer einer Optionsvermittlungsgesellschaft dem Kunden gemäß § 826 BGB auf Schadensersatz, wenn er Spekulationsgeschäfte der vorliegenden Art ohne gehörige Aufklärung des Kunden abschließt, den Abschluss veranlasst oder bewusst nicht verhindert und dadurch seine geschäftliche Überlegenheit in sittenwidriger Weise missbraucht (vgl. BGHZ 105, 108 - juris Tz. 11ff.; BGH WM 1994, 453 - juris Tz. 10; BGH WM 1994, 1746, 1747 - juris Tz. 8).

    Dazu bedurfte es unter Angabe der Höhe der anfallenden Prämie eines Hinweises darauf, dass bei Optionsgeschäften jeder Aufschlag auf die Optionsprämie die Gewinnerwartung verschlechterte, weil ein höherer Kursausschlag als der vom Börsenfachhandel als realistisch angesehene notwendig war, um in die Gewinnzone zu kommen, ein Aufschlag also nicht nur zu einem höheren Preis für dasselbe Objekt führte, sondern das Verhältnis von Chancen und ohnehin schon großen Risiken aus dem Gleichgewicht brachte (vgl. hierzu BGHZ 105, 108, 110 = NJW 1988, 2882 = WM 1988, 1255; BGH, NJW-RR 1988, 554 = WM 1988, 291, 293; NJW-RR 1991, 1243 = WM 1991, 1410, 1411; NJW 1993, 257 = WM 1992, 1935, 1936; NJW 1994, 512; NJW 1994, 997).

    Die Aussagekraft dieses Hinweises durfte weder durch Beschönigungen noch durch Werbeaussagen noch auf andere Weise beeinträchtigt werden (vgl. BGH NJW 1994, 512 = WM 1994, 149, 150; BGH NJW 1994, 997).

  • BGH, 22.11.1994 - XI ZR 45/91

    Gerichtliche Zuständigkeit für Ansprüche gegen einen ausländischen Broker wegen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.03.2009 - 6 U 46/08
    Soweit danach ein deutsches Gericht örtlich zuständig ist, indiziert dies regelmäßig die internationale Zuständigkeit (BGH WM 1995, 100 - juris Tz. 14).

    Ein solches Bewusstsein kann bei Kunden, die - wie seinerzeit der Kläger - auf dem Gebiet der spekulativen Börsengeschäfte unerfahren sind, aber nicht vorausgesetzt werden (vgl. BGH WM 1995, 100 - juris Tz. 22).

  • BGH, 11.03.1997 - XI ZR 92/96

    Aufklärungspflichten über Verlustrisiken bei Börsentermingeschäften

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.03.2009 - 6 U 46/08
    Auch insoweit wird der Text des Geschäftsbesorgungsvertrages den speziellen Anforderungen einer an den Kenntnissen und Erfahrungen des Klägers und den Besonderheiten der vermittelten Geschäfte orientierten Aufklärung (vgl. in diesem Zusammenhang nur BGH NJW 1997, 2171, 2172; NJW-RR 1997, 176, 177) nicht ausreichend gerecht.

    Mit ihren nur abstrakten und typisierten Risikohinweisen genügte die A-GmbH nicht den speziellen Anforderungen einer an den individuellen Kenntnissen und Erfahrungen des Anlegers und den Besonderheiten der vermittelten Geschäfte orientierten Aufklärung (BGH NJW 1997, 2171, 2172; NJW-RR 1997, 176, 177).

  • BGH, 16.11.1993 - XI ZR 214/92

    Belehrungspflichten der Vermittler von Terminoptionen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.03.2009 - 6 U 46/08
    Dazu bedurfte es unter Angabe der Höhe der anfallenden Prämie eines Hinweises darauf, dass bei Optionsgeschäften jeder Aufschlag auf die Optionsprämie die Gewinnerwartung verschlechterte, weil ein höherer Kursausschlag als der vom Börsenfachhandel als realistisch angesehene notwendig war, um in die Gewinnzone zu kommen, ein Aufschlag also nicht nur zu einem höheren Preis für dasselbe Objekt führte, sondern das Verhältnis von Chancen und ohnehin schon großen Risiken aus dem Gleichgewicht brachte (vgl. hierzu BGHZ 105, 108, 110 = NJW 1988, 2882 = WM 1988, 1255; BGH, NJW-RR 1988, 554 = WM 1988, 291, 293; NJW-RR 1991, 1243 = WM 1991, 1410, 1411; NJW 1993, 257 = WM 1992, 1935, 1936; NJW 1994, 512; NJW 1994, 997).

    Die Aussagekraft dieses Hinweises durfte weder durch Beschönigungen noch durch Werbeaussagen noch auf andere Weise beeinträchtigt werden (vgl. BGH NJW 1994, 512 = WM 1994, 149, 150; BGH NJW 1994, 997).

  • BGH, 06.02.1990 - XI ZR 184/88

    Gerichtsstand des Begehungsortes bei einer unerlaubten Handlung von Mittätern;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.03.2009 - 6 U 46/08
    Bei einem vorsätzlichen Zusammenwirken Mehrerer im Rahmen von betrügerischen Börsengeschäften sind daher alle Beteiligten nach deutschem Recht zu beurteilen, wenn auch nur einer von ihnen in Deutschland gehandelt hat (BGH WM 1990, 462 - juris Tz. 16; WM 1990, 540 - juris Tz. 10; vgl. auch Staudinger/von Hofmann, Bürgerliches Gesetzbuch, Neubearbeitung 2001, Art. 40 EGBGB Rn. 40 m.w.N., auch zur Gegenansicht).

    Dem entspricht die Haftung des ausländischen Brokers bei der Durchführung von Kundenaufträgen, wenn der Broker die auf Täuschung und Schädigung der Kunden angelegten Geschäftspraktiken der Optionsvermittlungsgesellschaft gekannt oder leichtfertig die Augen vor sich aufdrängenden Bedenken verschlossen hat und an dem sittenwidrigen Verhalten des gewerblichen Vermittlers zum eigenen Vorteil mitgewirkt hat (BGH WM 1989, 1407 - juris Tz. 30; BGH WM 1990, 462 - juris Tz. 22; BGH WM 2004, 1768 - juris Tz. 30 ff.; auch BGH WM 2005, 28 - juris Tz. 12).

  • BGH, 11.07.1988 - II ZR 355/87

    Aufklärungspflichten des Vermittlers von Londoner Warenterminoptionen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.03.2009 - 6 U 46/08
    Nach der Rechtsprechung des BGH haftet der Geschäftsführer einer Optionsvermittlungsgesellschaft dem Kunden gemäß § 826 BGB auf Schadensersatz, wenn er Spekulationsgeschäfte der vorliegenden Art ohne gehörige Aufklärung des Kunden abschließt, den Abschluss veranlasst oder bewusst nicht verhindert und dadurch seine geschäftliche Überlegenheit in sittenwidriger Weise missbraucht (vgl. BGHZ 105, 108 - juris Tz. 11ff.; BGH WM 1994, 453 - juris Tz. 10; BGH WM 1994, 1746, 1747 - juris Tz. 8).

    Dazu bedurfte es unter Angabe der Höhe der anfallenden Prämie eines Hinweises darauf, dass bei Optionsgeschäften jeder Aufschlag auf die Optionsprämie die Gewinnerwartung verschlechterte, weil ein höherer Kursausschlag als der vom Börsenfachhandel als realistisch angesehene notwendig war, um in die Gewinnzone zu kommen, ein Aufschlag also nicht nur zu einem höheren Preis für dasselbe Objekt führte, sondern das Verhältnis von Chancen und ohnehin schon großen Risiken aus dem Gleichgewicht brachte (vgl. hierzu BGHZ 105, 108, 110 = NJW 1988, 2882 = WM 1988, 1255; BGH, NJW-RR 1988, 554 = WM 1988, 291, 293; NJW-RR 1991, 1243 = WM 1991, 1410, 1411; NJW 1993, 257 = WM 1992, 1935, 1936; NJW 1994, 512; NJW 1994, 997).

  • BGH, 11.03.2004 - I ZR 304/01

    Internet-Versteigerung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.03.2009 - 6 U 46/08
    Dem steht die Entscheidung des BGH vom 11.03.2004 - I ZR 304/01 - (WM 2004, 1981) zur missbräuchlichen Verwendung einer Internetplattform durch einen Markenverletzer schon deswegen nicht entgegen, weil die Beklagte als Brokerfirma nicht nur eine technische Plattform für die Dienstleistung eines Dritten anbietet, sondern den Kunden auch selbst vertraglich zur Kontenführung und Abwicklung der bei ihr in Auftrag gegebenen Transaktionen verpflichtet war.
  • BGH, 26.11.2007 - II ZR 167/06

    Verzinsung von deliktischen Schadensersatzansprüchen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.03.2009 - 6 U 46/08
    Die Anwendung des § 849 BGB verlangt nicht, dass die zu verzinsende Sache ohne oder gegen den Willen des Geschädigten entzogen worden ist (BGH WM 2008, 291 - juris Tz. 4 f m.w.N.).
  • BGH, 01.08.2000 - 5 StR 624/99

    Anonymer Kapitaltransfer ins Ausland durch Bankmitarbeiter als Beihilfe zur

  • BGH, 19.12.2006 - XI ZR 56/05

    Aufklärungspflichten einer Bank hinsichtlich Rückvergütungen aus

  • BGH, 04.12.2007 - VI ZR 277/06

    Getrennt erfolgte Abmahnungen wegen Verletzung des Allgemeinen

  • BGH, 05.03.2002 - VI ZR 398/00

    Inanspruchnahme des Schädigers wegen Betruges als Schutzgesetzverletzung

  • BGH, 09.10.1991 - VIII ZR 19/91

    Keine Anspruchminderung wegen grober Fahrlässigkeit bei vorsätzlich

  • BGH, 08.05.2001 - XI ZR 192/00

    Ausführung von Stillhalteroptionsgeschäften ohne Sicherheitsleistung

  • BGH, 28.02.1989 - XI ZR 70/88
  • BGH, 10.02.2005 - II ZR 276/02

    Zurückweisung einer Gehörsrüge mangels Gehörsverletzung

  • OLG Düsseldorf, 23.01.2008 - 15 U 18/07

    Keine Aufklärungspflichten nach § 31 Abs. 2 Nr. 1 , 2 WpHG a.F. für nachgelagerte

  • BGH, 23.09.1999 - III ZR 214/98

    Anlageberatung durch den Repräsentanten einer ausländischen Bank im eigenen Namen

  • BGH, 19.05.1998 - XI ZR 286/97

    Aufklärungspflicht einer Bank bei bankmäßigen Effektengeschäften

  • BGH, 06.12.1983 - VI ZR 60/82

    Gewährung eines Darlehens zur Durchführung eines größeren Bauvorhabens - Verstoß

  • BGH, 20.06.1963 - II ZR 185/61

    Sittenverstoß einer Bank - Ausführung eines Überweisungsauftrages durch

  • BGH, 22.11.2005 - XI ZR 76/05

    Aufklärungspflichten einer Wertpapierhandelsbank bei der Vermittlung von

  • BGH, 26.10.2004 - XI ZR 279/03

    Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs wegen Beihilfe zur Vermittlung von

  • BGH, 02.02.1999 - XI ZR 381/97

    Mittäterschaft einer Vermittlungs-GmbH und ihrer Geschäftsführer

  • BGH, 16.04.1991 - XI ZR 88/90

    Geschäfte mit abgetrennten Aktienoptionsscheinen als Börsentermingeschäfte

  • BGH, 17.05.1994 - XI ZR 144/93

    Haftung nach den Grundsätzen der Prospekthaftung - Aufklärungspflichten

  • BGH, 04.02.1992 - XI ZR 32/91

    Geschäfte mit unverbrieften Aktienoptionen - Hinweispflicht des Kreditinstituts

  • BGH, 22.06.1993 - XI ZR 215/92

    Aufklärungspflicht bei Warenterminoptionen vor Auftragserteilung

  • BGH, 13.10.1992 - XI ZR 30/92

    Aufklärungspflichten des Vermittlers von Stillhalteroptionsgeschäften

  • BGH, 06.06.1991 - III ZR 116/90

    Aufklärungspflicht des gewerblichen Vermittlers von Warenterminoptionsgeschäften;

  • OLG Düsseldorf, 06.03.2008 - 6 U 109/07

    Anspruch auf Schadensersatz bei Vorliegen einer kick-back Vereinbarung im

  • BGH, 05.11.1987 - I ZR 212/85

    "Auto F. GmbH"; Begriff der Begehungsgefahr; Kosten der Inanspruchnahme des

  • OLG Düsseldorf, 07.05.2009 - 6 U 95/08

    Durchbrechung des Grundsatzes der Haftung des jeweils kundennächsten Unternehmens

    Wie der Senat unter anderem schon in seinen Urteilen vom 06. März 2008 - I-6 U 109/07 -, 26. Juni 2008 - I-6 U 131/07 - und 19. März 2009 - I-6 U 46/08 - entschieden hat, wäre sonst entgegen dem Sinn und Zweck von Art. 42 EGBGB nicht mehr gewährleistet, dass der Streit über die unerlaubte Handlung nach dem - siehe unten - hier maßgeblichen deutschen Recht entschieden wird.
  • OLG Düsseldorf, 07.05.2009 - 6 U 96/08

    Maßgeblichkeit der Schiedsfähigkeit beim Abschluss eines

    Wie der Senat unter anderem schon in seinen Urteilen vom 6. März 2008 - I-6 U 109/07 -, 26. Juni 2008 - I-6 U 131/07 - und 19. März 2009 - I-6 U 46/08 - entschieden hat, wäre sonst entgegen dem Sinn und Zweck von Art. 42 EGBGB nicht mehr gewährleistet, dass der Streit über die unerlaubte Handlung nach dem hier maßgeblichen deutschen Recht - siehe nachstehend zu Ziffer 1. a) - entschieden wird.
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